Bei dem Heilpraktiker
handelt es sich in der Bundesrepublik um eine geschützte Berufsbezeichnung für Personen die ohne Approbation als Arzt in Deutschland die Heilkunde eigenverantwortlich mit behördlicher Zulassung ausüben dürfen.Für diese Zulassung wird dem Heilpraktikeranwärter in einer amtsärztlichen Prüfung vor dem zuständigen Gesundheitsamt „arztähnliches“ Wissen in einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung abverlangt.
Ziel der Überprüfung ist es festzustellen „dass von dem Antragsteller keine Gefahr für die Volksgesundheit ausgeht“, so steht es im Heilpraktikergesetz. Um den Beruf des Heilpraktikers ergreifen zu können sind folgende Kriterien notwendig:
Büroartikel für Firmen und Privatkunden finden Sie bei Buero-netshop dem Shop für Schreibwaren wie Kugelschreiber aber auch Tintenpatronen und Bürobedarf
- der Antragsteller muss mindestens
25 Jahre alt sein,
- einen Schulabschluss nachweisen und die
- geistige, gesundheitliche und sittliche Eignung für die
Berufsausübung besitzen und natürlich die
- behördliche Überprüfung vor dem Gesundheitsamt bestehen
Ein Nachweis über den Besuch einer Heilpraktikerschule oder
sonstigen Vorbereitung auf die oben genante Überprüfung ist
nicht notwendig, da die Ausbildung zu Heilpraktiker in Deutschland
nicht gesetzlich geregelt ist .